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BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 56.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 43.84
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - …
In diametralen Gegensatz dazu würde § 53 BAföG, verstanden als eigenständige und abschließende, d.h. für die erfaßten Fallgruppen Vertrauensschutzaspekte schlechthin ausschließende Sonderregelung, den Vertrauensschutz, den der Gesetzgeber in § 20 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BAföG a.F. in dem Sinne berücksichtigt hatte, daß er ein Vertrauen des Auszubildenden auf die Belassung der bewilligten und gezahlten Förderungsleistungen beim Vorliegen der Voraussetzungen dieser Bestimmungen nicht für schutzwürdig hielt (s. dazu BVerwG. Urteile vom 24. September 1981 . 22. Oktober 1981 und 13. September 1984 - BVerwG 3 C 56.81 -FamRZ 1985, 217/218>), nicht nur nicht erweitern, sondern gänzlich ausschließen.